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Anbieter:

Heinz-Dieter Mares
Am Goldberg 102
41469 Neuss


Kontakt:

Telefon: 02137 8731
Mobil: 0171 283 289 0

   
e-Mail: info(at)ferienwohnung-mares.de
Website:  www.ferienwohnung-mares.de
   

 inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV:

Heinz-Dieter Mares
Am Goldberg 102
41469 Neuss

Bildquellen und Bildrechte: ©ErnstPieber/fotolia.com

 

     
 

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4. Datenschutz

Datenschutzinformation vom 25.05.2018 gemäß Art.: 13 DSGVO

in Vertretung mit § 29ff Bundesmeldegesetzt und den AGB`s

Sehr geehrter Feriengast,

wir lehnen uns weitestgehend an die Datenschutzbestimmungen der Wirtschaft und Winterberg Touristik an, welche sie auf Winterberg.de abrufen können. Wir verwenden Ihre Daten um die Kurtaxenkarte für ihren Aufenthalt zu erstellen.

Des weiteren brauchen wir die Daten für Behörden (z.B. Steuerberater, Finanzamt usw. ihre Daten werden durch uns streng vertraulich behandelt. Die Daten werden, wenn sie dies nicht ausdrücklich wiederrufen, von und max. 12 Monate gespeichert und dann nach spätestens 3 Monaten gelöscht.

Sie können jederzeit die Löschung Ihrer Daten verlangen.

5. Besondere Nutzungsbedingungen

Soweit besondere Bedingungen für einzelne Nutzungen dieser Website von den vorgenannten Nummern 1. bis 4. abweichen, wird an entsprechender Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen. In diesem Falle gelten im jeweiligen Einzelfall die besonderen Nutzungsbedingungen.

Quelle: Disclaimer-Muster von JuraForum.de in Kooperation mit der Anwaltssuche vom Experten-Branchenbuch.de.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Ferienwohnung Mares,  erreichbar unter  www.ferienwohnung-mares.de vertreten durch 

Heinz-Dieter Mares
Am Goldberg 102
41469 Neuss

Die AGB gelten bei Vermietung der Ferienwohnung in Winterberg.

Kündigungsfrist regelt sich gemäß §565 BGB.

§.1

Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Ferienwohnung vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche, als auch die kurzfristige mündliche Form bindend. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet Gast und Vermieter zur Einhaltung und kommt nur zwischen Vermieter und Gast, sowie die ihn begleitenden Personen zustande. Eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste wird mit dem 2-fachen Übernachtungsgrundpreis berechnet.

§.2

Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast die Ferienwohnung in einwandfreier Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen. Er ist verpflichtet, dem Gast eine andere Unterkunft zu beschaffen oder Schadensersatz zu leisten, wenn er nicht in der Lage ist, die zugesagte Ferienwohnung trotz Bestätigung zur Verfügung zu stellen. Der Vermieter verpflichtet sich ebenfalls, das reservierte Zimmer oder die reservierte Ferienwohnung baldmöglichst anderweitig zu vermieten, wenn der Gast den Vertrag nicht erfüllen kann und den geleisteten Schadensersatz ganz oder teilweise zurückzuzahlen.

§.3

Wenn der Gast vor dem Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt oder später an- bzw. früher abreist als vereinbart, so ist er verpflichtet, dem Vermieter für die Tage, an denen er die reservierte Ferienwohnung nicht in Anspruch nimmt, den vereinbarten Mietpreis abzüglich der ersparten Eigenkosten zu zahlen. Die Zahlung wird spätestens fällig am Anreisetag der vereinbarten Mietzeit und ist im Voraus zu leisten. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Bis zur anderweitigen Vergabe des Quartiers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu zahlen.

§4.

Stornierung der Mietvereinbarung

Wir erlauben unseren Gästen eine Stornierung bis 8 Wochen vor Beginn der Mietzeit kostenfrei. Die Kosten bei kurzfristiger Stornierung betragen 80% des vereinbarten Mietpreises.

Es wird daher empfohlen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

§5.

Der Anreisetag gilt als ein Miettag und wird als solcher berechnet. Es wird ein Übernachtungspreis vereinbart. Am Anreisetag steht dem Gast die bestellte Ferienwohnung ab 15 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss der Gast die Ferienwohnung bis 10 Uhr verlassen, um dem Vermieter Gelegenheit zu geben, diese für den nachfolgenden Gast wieder herzurichten.

§6.

Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemäßen Zustand übergeben.

Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Schlüsselhalter/Vermieter anzuzeigen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben.

Entstehen in den Wohnungen Schäden, die durch den Gast verursacht werden, kommt der Gast dafür auf; der Gast haftet für alle ihn begleitenden Personen. Es kann vorab eine Kaution verpflichtend gefordert werden, um die Kosten zu erwartender Schäden abzusichern.

§7.

Personengebundene Daten des Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Teledienstedatenschutzgesetzes  erhoben. Sie werden Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung der Vermietung notwendig ist (Reinigungsdienst, Hausverwaltung, Versicherung, etc.).

§8.

Bei Erhalt der Buchungsbestätigung sind 30% des Buchungspreises als Anzahlung zu leisten. Informationen zur Zahlung erhalten Sie zusammen mit der Buchungsbestätigung.

§9.

Die Nebenkosten (wie Strom, Gas, Heizung usw.) sind im Mietpreis inbegriffen.

Das Mitbringen von Hunden bedarf unserer Zustimmung. Der Gast ist dazu verpflichtet, den Wunsch, ein oder mehrere Haustiere mitzubringen, vorab anzuzeigen. Wenn wir dem Mitbringen von Haustieren zustimmen, so geschieht dies unter der Voraussetzung, dass die Haustiere unter der ständigen Aufsicht des Gastes stehen sowie frei von Krankheiten sind und auch sonst keine Gefahr für die übrigen Gäste darstellen.

§10.

Als Gerichtsstand gilt der Betriebsort, also der Ort, in dem sich die Ferienwohnung befindet und in dem die Leistung aus dem Gastaufnahmevertrag zu erbringen sind, in diesem Fall das Amtsgericht Stolzenau.  Zahlungspflicht besteht spätestens am Anreisetag und ist im Voraus zu leisten, evt. kann der vereinbarte Mietpreis auch im Voraus überwiesen werden. Der Mieter fügt sich ausdrücklich dieser Bestimmung.

§11. 

Salvatoresche Klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

 

 

 

Heinz-Dieter Mares    Am Goldberg 102     41469 Neuss