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3. Urheber- und
Leistungsschutzrechte
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Erlaubnis zulässig.
4. Datenschutz
Datenschutzinformation vom 25.05.2018 gemäß Art.: 13 DSGVO
in Vertretung mit
§ 29ff Bundesmeldegesetzt und den AGB`s
Sehr geehrter
Feriengast,
wir lehnen uns
weitestgehend an die Datenschutzbestimmungen der
Wirtschaft und Winterberg Touristik an, welche sie auf
Winterberg.de abrufen können. Wir verwenden Ihre Daten um
die Kurtaxenkarte für ihren Aufenthalt zu erstellen.
Des weiteren
brauchen wir die Daten für Behörden (z.B. Steuerberater,
Finanzamt usw. ihre Daten werden durch uns streng
vertraulich behandelt. Die Daten werden, wenn sie dies
nicht ausdrücklich wiederrufen, von und max. 12 Monate
gespeichert und dann nach spätestens 3 Monaten gelöscht.
Sie können
jederzeit die Löschung Ihrer Daten verlangen.
5. Besondere
Nutzungsbedingungen
Soweit besondere
Bedingungen für einzelne Nutzungen dieser Website von den
vorgenannten Nummern 1. bis 4. abweichen, wird an
entsprechender Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen. In
diesem Falle gelten im jeweiligen Einzelfall die
besonderen Nutzungsbedingungen.
Quelle:
Disclaimer-Muster von JuraForum.de in Kooperation mit der
Anwaltssuche vom Experten-Branchenbuch.de.
Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
Ferienwohnung
Mares, erreichbar unter www.ferienwohnung-mares.de
vertreten durch
Heinz-Dieter Mares
Am Goldberg 102
41469 Neuss
Die AGB gelten bei
Vermietung der Ferienwohnung in Winterberg.
Kündigungsfrist
regelt sich gemäß §565 BGB.
§.1
Der
Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die
Ferienwohnung vom Gast bestellt und vom Vermieter
bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die
schriftliche, als auch die kurzfristige mündliche Form
bindend. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet Gast und
Vermieter zur Einhaltung und kommt nur zwischen Vermieter
und Gast, sowie die ihn begleitenden Personen zustande.
Eine nicht genehmigte Beherbergung fremder
Übernachtungsgäste wird mit dem 2-fachen
Übernachtungsgrundpreis berechnet.
§.2
Der Vermieter
verpflichtet sich, dem Gast die Ferienwohnung in
einwandfreier Beschaffenheit nach gesetzlichen
Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur
Verfügung zu stellen. Er ist verpflichtet, dem Gast eine
andere Unterkunft zu beschaffen oder Schadensersatz zu
leisten, wenn er nicht in der Lage ist, die zugesagte
Ferienwohnung trotz Bestätigung zur Verfügung zu stellen.
Der Vermieter verpflichtet sich ebenfalls, das reservierte
Zimmer oder die reservierte Ferienwohnung baldmöglichst
anderweitig zu vermieten, wenn der Gast den Vertrag nicht
erfüllen kann und den geleisteten Schadensersatz ganz oder
teilweise zurückzuzahlen.
§.3
Wenn der Gast vor
dem Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt oder
später an- bzw. früher abreist als vereinbart, so ist er
verpflichtet, dem Vermieter für die Tage, an denen er die
reservierte Ferienwohnung nicht in Anspruch nimmt, den
vereinbarten Mietpreis abzüglich der ersparten Eigenkosten
zu zahlen. Die Zahlung wird spätestens fällig am
Anreisetag der vereinbarten Mietzeit und ist im Voraus zu
leisten. Der Gast ist verpflichtet, bei
Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, den
vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen,
abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Bis
zur anderweitigen Vergabe des Quartiers hat der Gast für
die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu zahlen.
§4.
Stornierung der
Mietvereinbarung
Wir erlauben
unseren Gästen eine Stornierung bis 8 Wochen vor Beginn
der Mietzeit kostenfrei. Die Kosten bei kurzfristiger
Stornierung betragen 80% des vereinbarten Mietpreises.
Es wird daher
empfohlen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
§5.
Der Anreisetag
gilt als ein Miettag und wird als solcher berechnet. Es
wird ein Übernachtungspreis vereinbart. Am Anreisetag
steht dem Gast die bestellte Ferienwohnung ab 15 Uhr zur
Verfügung. Am Abreisetag muss der Gast die Ferienwohnung
bis 10 Uhr verlassen, um dem Vermieter Gelegenheit zu
geben, diese für den nachfolgenden Gast wieder
herzurichten.
§6.
Das Mietobjekt
wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemäßen Zustand
übergeben.
Sollten bei der
Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig
sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim
Schlüsselhalter/Vermieter anzuzeigen. Andernfalls gilt das
Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben.
Entstehen in den
Wohnungen Schäden, die durch den Gast verursacht werden,
kommt der Gast dafür auf; der Gast haftet für alle ihn
begleitenden Personen. Es kann vorab eine Kaution
verpflichtend gefordert werden, um die Kosten zu
erwartender Schäden abzusichern.
§7.
Personengebundene
Daten des Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des
Teledienstedatenschutzgesetzes erhoben. Sie werden
Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, als dies zur
Abwicklung der Vermietung notwendig ist (Reinigungsdienst,
Hausverwaltung, Versicherung, etc.).
§8.
Bei Erhalt der
Buchungsbestätigung sind 30% des Buchungspreises als
Anzahlung zu leisten. Informationen zur Zahlung erhalten
Sie zusammen mit der Buchungsbestätigung.
§9.
Die Nebenkosten
(wie Strom, Gas, Heizung usw.) sind im Mietpreis
inbegriffen.
Das Mitbringen von
Hunden bedarf unserer Zustimmung. Der Gast ist dazu
verpflichtet, den Wunsch, ein oder mehrere Haustiere
mitzubringen, vorab anzuzeigen. Wenn wir dem Mitbringen
von Haustieren zustimmen, so geschieht dies unter der
Voraussetzung, dass die Haustiere unter der ständigen
Aufsicht des Gastes stehen sowie frei von Krankheiten sind
und auch sonst keine Gefahr für die übrigen Gäste
darstellen.
§10.
Als Gerichtsstand
gilt der Betriebsort, also der Ort, in dem sich die
Ferienwohnung befindet und in dem die Leistung aus dem
Gastaufnahmevertrag zu erbringen sind, in diesem Fall das
Amtsgericht Stolzenau. Zahlungspflicht besteht
spätestens am Anreisetag und ist im Voraus zu leisten,
evt. kann der vereinbarte Mietpreis auch im Voraus
überwiesen werden. Der Mieter fügt sich ausdrücklich
dieser Bestimmung.
§11.
Salvatoresche
Klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB
unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame
Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem
mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen
Zweck am nächsten kommt. |